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gültig ab 01.07.2009
Diese Lieferbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Erzeugnisse.
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder -erfüllung zustande. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages auch nach Auftragsbestätigung vor.
3.1Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto zuzüglich MwSt. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/einer neuen CD-ROM werden alle früheren Kataloge/CD-ROM oder Preislisten ungültig.
3.2 Ab einem Auftragswert von € 150,– ohne Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Gipsen und Einbettmassen) gelten die Preise einschließlich Verpackung, Fracht und Transportversicherung.
3.3 Über Preisänderungen während der Katalog-/CD-ROM Laufzeit werden wir auf dem Lieferschein informieren. Sollte der Besteller die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die originalverpackte und nicht gebrauchte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung von uns zurück genommen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führen wir auch besondere Versandarten (z.B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen für Verbrauchsmaterial (z.B. Amalgam, Abdruckmassen, Bohrer, Nervnadeln) sowie für Instrumente sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.3 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf dem im Lieferschein/Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben wurde.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung (z.B. Abnahme der Lieferung) in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens 30 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, bleieb die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Verzugsschadens vorbehalten
Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grundes der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins an eine Firma der dent4dent Gruppe zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie bzw. der Lieferscheinnummer werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Pharmazeutische Präparate sind laut AMG vom Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Werden Erzeugnisse durch von uns bestimmtes Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt, so wird dies gesondert berechnet. Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leistungen für Wasserzu- und abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu unseren Leistungen. Nach Übergabe erfolgt durch unser Personal eine Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse.
8.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leisten wir für die von uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl unentgeltlich Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetzen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
8.2 Wenn und soweit ein uns gegenüber unserem Lieferanten zustehender Gewährleistungsanspruch die Frist von 1 Jahr überschreitet, verlängert sich die Gewährleistungsfrist entsprechend.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, uns festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
8.4 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
8.5 Für gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Dies gilt nicht für recycelte qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in den Materialkreislauf zurückfliessen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.
8.6 Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.
9.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 v.H. bis zur Höhe von im Ganzen 5 v.H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9.2 Bei von uns verschuldeter Unmöglichkeiten ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
9.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 v.H. des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Besteller keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.
Die Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Besteller. Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Die umwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.
12.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Göttingen.
12.2 Gerichtsstand ist Hannover/Niedersachsen.